Datenschutz, Vertraulichkeit und Anonymität bedingen einander und sind die Basis, um gefälschte Fragebögen zuverlässig zu vermeiden. Ein hohes Maß an Anonymität gewährleistet ausreichenden Datenschutz. Dabei stellt sich folgendes Problem: Wie lassen sich Datenschutz und Informationsgehalt miteinander vereinbaren?
Mitarbeiterbefragungen haben beispielsweise die Aufgabe, die Mitarbeiterzufriedenheit und die Einschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf die Abläufe und die interne Kommunikation herauszufinden. Dabei dienen sie indirekt der Verbesserung. Weil Mitarbeiterbefragungen subjektive Einschätzungen erheben und daher bei einer authentischen Beantwortung möglicherweise auch Kritik beinhalten, sind bei ihrer Durchführung einige Aspekte zu berücksichtigen. Diese Aspekte fallen in den Bereich Datenschutz am Arbeitsplatz.
Die Bewertungen müssen auf freiwilliger Basis geschehen. Es fehlt nicht nur eine Rechtsgrundlage für eine zwingende bzw. angewiesene Teilnahme. Die Freiwilligkeit bzw. die implizite Einwilligung der Teilnehmenden ist auch notwendig, um ein unverfälschtes und ehrliches Feedback zu erhalten.
Allerdings erweist es sich in der Praxis oft als schwierig, den Datenschutz bei einer Mitarbeiterbefragung auf diese Weise zu berücksichtigen. Die Beschäftigten könnten trotz einer freiwilligen Teilnahme auf der Basis einer Einwilligung fürchten, Nachteile zu erleiden, wenn sie ihre Meinung äußern. Dieser Aspekt führt möglicherweise zu einer geringeren Teilnahme oder zu wenig aussagekräftigen Antworten.