Das Wichtigste im Überblick:
- Gesetzliche Verpflichtung: Arbeitgebende müssen regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilungen (GBU) durchführen.
- Durch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung werden Rechtssicherheit und Nachweis der Vorschrifteneinhaltung gewährleistet.
- Ziele der GBU: Erfassung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz und Reduzierung möglicher Gefahrenquellen.
- Die Durchführung der GBU erfolgt mittels Expertenbeobachtungen, Interwies oder standardisierte Mitarbeiterbefragungen.






