Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste im Überblick:
- Gesetzliche Verpflichtung: Arbeitgebende müssen regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilungen (GBU) durchführen.
- Durch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung werden Rechtssicherheit und Nachweis der Vorschrifteneinhaltung gewährleistet.
- Ziele der GBU: Erfassung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz und Reduzierung möglicher Gefahrenquellen.
- Die Durchführung der GBU erfolgt mittels Expertenbeobachtungen, Interwies oder standardisierte Mitarbeiterbefragungen.
Warum Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen (GBU) in ihrem Betrieb durchzuführen und hinsichtlich dieser alle Angestellten zu unterweisen, denn jedes Unternehmen trägt Sorge für die physische und psychische Gesundheit seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Inhaltlicher Gestaltungsspielraum einer Gefährdungsbeurteilung
Wie genau lässt sich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen? Dies schreiben das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nicht genau vor, sie verpflichten aber dennoch dazu,
- die Gefährdungen der Belegschaft bei der Arbeit zu erfassen,
- daraus eventuell nötige Maßnahmen abzuleiten und diese umzusetzen sowie
- das Resultat der GBU zu dokumentieren.
Unternehmen müssen Aufgaben und Arbeitsumgebung ihrer Mitarbeitenden so gestalten, dass physische wie psychische Gefährdungsfaktoren so gering wie möglich gehalten werden. Dazu gehören zum Beispiel physikalische, thermische, mechanische, elektrische und biologische Gefährdungen, Explosions- und Brandgefährdung sowie seelische Belastungen.
Auch wenn bei dem Wort „Gefährdung“ wohl die Meisten zuerst an die physischen Gefahren denken, sollte der Punkt „seelische Belastungen“ nicht unterschätzt werden. Stress, Mobbing und ähnliche Probleme am Arbeitsplatz können erhebliche Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre Produktivität und das allgemeine Betriebsklima haben. Eine GBU durchführen zu lassen bedeutet, diesen potentiellen Gefahrenquellen zuvorzukommen.
Gefährdungsbeurteilung durchführen: Aufwand mit großem Mehrwert
Den Aufwand einer Gefährdungsbeurteilung lediglich als lästige, gesetzliche Pflicht zu betrachten, wird ihrem Nutzen aber nicht gerecht! Sozial, strategisch und schließlich auch wirtschaftlich hat es vielfältige Wirkungen, wenn Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen:
- Mitarbeiterschutz: Die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Arbeitsfähigkeit der Angestellten werden mit der GBU erhalten. Dies hat auch positiven Einfluss auf die Loyalität der Mitarbeitenden.
- Betriebsablauf: Reibungsloses Aufrechterhalten sorgt für gleichbleibende Produktivität.
- Wirtschaftsfaktor: Aufwendungen für Maschinenausfall, Versicherungen und Lohnkosten für arbeitsunfähiges Personal werden vermieden.
- Wettbewerbsfähigkeit: Die Innovationskraft wird durch motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter gesteigert.
- Rechtssicherheit: Ein nachweisbares Befolgen der Vorschriften bietet Sicherheit in allen Zweifelsfällen.

Eine Gefährdungsbeurteilung kann durch Experten, die die Betriebsabläufe beobachten und betroffene Personen interviewen, mithilfe von Workshops oder – kosten- und zeiteffizient – per standardisierter Mitarbeiterbefragung durchgeführt werden. Je nach Betriebsstruktur ist es sinnvoll, die Gefährdungsbeurteilungen nach einzelnen Abteilungen zu gliedern, denn belastende Faktoren können je nach Arbeitsplatz völlig verschiedene sein (zum Beispiel Produktion vs. Büro).
Folgende Dimensionen sollten auf jeden Fall erfasst werden, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen:
- Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgaben
- Arbeitsorganisation
- Soziale Beziehungen
- Arbeitsumgebung
- Unternehmensspezifische Besonderheiten
Wann und wie oft sollten Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
„Regelmäßig“ und „bedarfsbezogen“ sind zwei wichtige Schlagworte zur Orientierung, wenn es um die Frage geht, wann oder wie oft Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen sollten. Wer regelmäßig, etwa einmal pro Jahr, eine standardisierte Mitarbeiterbefragung zum Thema umsetzt, kann einen Zeitreihenvergleich anstellen und somit proaktiv analysieren, ob die aktuellen Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge greifen und ausreichen – oder ob diese Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer Modifikation bedürfen.

Der Anspruch der Bedarfsbezogenheit greift immer dann, wenn zum Beispiel
- ein neuer Standort erschlossen oder neue Arbeitsplätze eingerichtet wurden (Erstermittlung),
- neue Maschinen in Betrieb genommen wurden,
- neue Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe eingeführt wurden,
- Umbauten vorgenommen wurden
- oder auch ein (Beinahe-)Unfall passiert ist.
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Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
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Warum eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Es ist die Pflicht jedes Arbeitgebers sicherzustellen, dass die eigenen Angestellten am Arbeitsplatz vor Gefahren geschützt sind. Es gibt keine verpflichtende Vorgabe bezüglich des Wie und Wann einer Gefährdungsbeurteilung, doch müssen die Gefährdungen erfasst und das Resultat dokumentiert werden, ebenso wie nötige Maßnahmen zum Schutz basierend auf den Ergebnissen umzusetzen sind.
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Wie können Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wenn Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen möchten. Experten können Abläufe im Betrieb beobachten und Interviews durchführen, aber auch eine Mitarbeiterbefragung über standardisierte Fragebögen ist möglich. Wichtig ist, dass alle relevanten Aspekte dokumentiert und geeignete Maßnahmen aus den Antworten abgeleitet werden.
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Welche Aspekte umfasst eine Gefährdungsbeurteilung?
Bei einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) geht es selbstverständlich um physische Gefahren wie physikalische, thermische, mechanische, elektrische und biologische Gefährdungen, sowie Explosions- und Brandgefährdung. Aber auch psychische Belastungsfaktoren sind ein wichtiger Aspekt, der in eine GBU einfließen sollte. Dabei sollten Arbeitsinhalt und Aufgaben, die Organisation, Beziehungen, die Arbeitsumgebung und Besonderheiten im Unternehmen betrachtet werden.