Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung in einem kleinen Unternehmen durchgeführt?
Es ist Pflicht für alle Arbeitgeber: Das Arbeitsschutzgesetz fordert, mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und -nehmer abzuleiten und umzusetzen. Dies betrifft sowohl physische als auch psychische Faktoren, die sich aus diversen Gefahrenquellen ergeben können. Wie lässt sich eine Gefährdungsbeurteilung aber effizient durchführen? Und gelten dabei eventuell Besonderheiten gerade in kleinen Unternehmen?
In sieben Schritten zur umfassenden Gefährdungsbeurteilung
Zu Beginn des Prozesses werden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festgehalten, die auf ihr Gefährdungspotenzial hin überprüft werden sollen. Dies ist der erste von sieben Schritten, die zum Beispiel die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zur Gefährdungsbeurteilung vorsieht. Der zweite Schritt betrifft die Ermittlung von Gefährdungen. Eine Möglichkeit hierzu wäre, einen externen Experten die betrieblichen Abläufe beobachten und die Betriebsstätten inspizieren zu lassen. Auch bieten sich Workshops an, in denen die Mitarbeiterschaft mögliche Gefahrenquellen zusammenträgt. Weitaus effizienter – sowohl zeitlich als auch finanziell – ist eine Mitarbeiterbefragung per standardisiertem Fragebogen. Dieses Vorgehen ist auch für kleine Unternehmen gangbar, allerdings sind hier einige besondere Aspekte zu beachten.
Mitarbeiterbefragung – auch eine Lösung für kleine Unternehmen
Sofern alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per E-Mail erreichbar sind, bietet sich auch in kleinen Unternehmen die Durchführung einer Online-Umfrage zur Gefährdungsbeurteilung an. Wichtig ist aber zu bedenken: Gerade in kleinen Unternehmen kann die Anonymität der Befragung in Zweifel gezogen werden, wenn die Umfrage von der Geschäftsführung oder einer internen Stelle durchgeführt und ausgewertet wird. Deshalb sollten gerade Unternehmen mit einem vergleichsweise überschaubaren Mitarbeiterstamm unbedingt einen externen Dienstleister einbeziehen. Das Unternehmen erhält dann nur die aggregierten Daten – und diese auch nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Auswertungsgruppe vorhanden sind (in der Regel mindestens fünf). Nur so kann die Anonymität garantiert werden.
Per E-Mail oder übers Mitarbeiterpostfach?
Wenn nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per E-Mail erreichbar sind, können diese auch per Papieranschreiben zur Umfrage eingeladen werden. Das Anschreiben enthält ebenfalls einen Link zur Umfrage sowie einen persönlichen Teilnahmecode. Um den Beschäftigten zu demonstrieren, dass die Umfrage dennoch anonym ist, können die Anschreiben neutral, also ohne persönliche Ansprache gehalten werden. Sie werden lediglich mit der Kennung versehen, für welche Abteilung oder welches Team die Einladung gilt. Dies ist natürlich nur dann möglich, sofern die Abteilung oder das betreffende Team groß genug für eine Auswertung ist. Die Mitglieder der jeweiligen Abteilung bzw. des jeweiligen Teams können die Einladungen inklusive des Teilnahmecodes sogar untereinander austauschen.
Was in einer Gefährdungsbeurteilung abgefragt wird
In einem kleinen Unternehmen kann hinsichtlich möglicher Gefährdungen alles abgefragt werden, was auch in großen Unternehmen eine Rolle spielt. Typische Felder sind unter anderen:
- Arbeitsstätten
- Arbeitsinhalte, -abläufe und -schritte
- Arbeitsstoffe und Hilfmittel
- Psychische Belastungen
- Unterweisung und Qualifikationen der Mitarbeiter
Auf unternehmensspezifische Besonderheiten kann und muss natürlich jederzeit eingegangen werden. So sind belastende Faktoren beispielsweise im Büro, in der Fabrikhalle und im Außendienst völlig verschiedene.
Fazit
Eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist die Pflicht jedes Arbeitgebers aus dem Handwerk, der Industrie und dem Dienstleistungsbereich. Sie dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit auch dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Zur Erfassung möglicher Gefährdungen bietet sich die effiziente Durchführung einer Online-Befragung an. Dies ist auch in kleinen Unternehmen umsetzbar, wobei hier besonderes Augenmerk auf den Datenschutz gelegt werden sollte. Daneben gilt für große wie kleine Unternehmen gleichermaßen: Die Erkenntnisse aus der Befragung müssen unbedingt in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, deren Wirksamkeit auch regelmäßig überprüft wird. Nur dann wird den Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes wirklich nachgekommen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Referenzprojekt zum Nachlesen
Erfahren Sie mehr zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung in unserer Case Study „Implementierung einer kontinuierlichen Gefährdungsbeurteilung – Fallstudie aus der Versicherungsbranches“.
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