Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Sie finden nicht nur im politischen Bereich statt, sondern auch in Unternehmen, beispielsweise wenn ein Betriebsrat oder ein Aufsichtsrat gewählt wird. Aufgrund der einfacheren Abwicklung sowie der im Zuge der Corona-Pandemie notwendigen physischen Distanz wird bei einigen dieser Wahlen eine Online-Durchführung in Erwägung gezogen oder sogar schon umgesetzt. Wir erläutern im folgenden Artikel, was bei Online-Wahlen im Unternehmensumfeld zu beachten ist.
Verschiedene Anlässe für Wahlen und Abstimmungen
Neben offiziellen Wahlen wie der des Betriebsrats gibt es in Unternehmen häufig auch informelle Wahlen und Abstimmungen wie etwa die Vergabe eines unternehmensinternen Awards für besondere Leistungen. Derartige Abstimmungen sind zwar keine Wahlen, die sich im Gesetzbuch wiederfinden, sollten aber aus Glaubwürdigkeitsgründen nach ebenso strengen Maßgaben wie reguläre Wahlen durchgeführt werden.
Alle Mitarbeitenden einbeziehen
Die Grundlage für die Durchführung von Online-Wahlen besteht darin, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an den Online-Wahlen ermöglicht wird. Wenn nicht alle dieser Personen über einen eigenen E-Mail-Zugang verfügen, besteht die Option, per Papier-Einladung zur Online-Teilnahme einzuladen. Diese würde dann mit einem pseudonymisierten Zugangscode versehen werden, um die Mehrfachabstimmung auszuschließen und dabei dennoch die Anonymität zu gewährleisten.
Anonymität wahren und Enthaltung ermöglichen
Besagte Anonymität ist die Grundlage dafür, dass die Wahlergebnisse nach freiem Willen abgegeben und im Anschluss auch akzeptiert werden. Durch eine entsprechende technische Anonymisierung muss aber sichergestellt werden, dass jede berechtigte Person auch nur einmalig an der Befragung teilnehmen kann. Jede Abstimmung sollte im Übrigen auch die Option der aktiven Enthaltung beinhalten.
Rechtliche Einschränkungen
Ein wichtiger Punkt ist die Prüfung der rechtlichen Situation. Zwar gibt es beispielsweise für Vereine seit Beginn der Corona-Pandemie Sonderregelungen, die die Durchführung von Online-Wahlen im Rahmen virtueller Versammlungen erlauben, aber häufig stehen dieser Ausnahme Satzungen entgegen, die Präsenzveranstaltungen festlegen und zuvor noch geändert werden müssen.
Bei formellen Wahlen wie einer Betriebsratswahl sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob eine solche online durchgeführt werden darf, damit sie im Nachgang nicht anfechtbar ist. Wenn sie durchgeführt werden darf, sollte selbstverständlich auch die Einhaltung etwaiger Fristen gewährleistet werden.
Unterstützung durch Rogator
Rogator bietet Ihnen eine professionelle Begleitung Ihrer Online-Wahlen an. Wir stellen eine Software bereit, die alle Anforderungen in den Bereichen Sicherheit und Anonymität abdeckt. Darüber hinaus stehen wir auch bei der Umsetzung mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, von der Einhaltung rechtlicher Fristen bis zum technischen Support.
Fazit
Die Bedeutung von online durchgeführten Wahlen im Unternehmensumfeld steigt – nicht nur, aber entscheidend verstärkt durch Corona. Damit solche Wahlen gemäß der jeweiligen rechtlichen Vorgaben durchgeführt werden können und die Teilnehmenden Vertrauen in die seriöse Umsetzung dieser Wahlen haben, sind bestimmte technologische Voraussetzungen nötig. Diese werden durch moderne Software-Lösungen abgedeckt, wie auch Rogator sie bietet. Professionell durchgeführte Online-Wahlen stärken die Arbeitnehmerloyalität und stellen möglicherweise auch eine gute Option für Post-Pandemie-Zeiten dar.
Folgende Blogbeiträge könnten für Sie auch interessant sein:
- Wie lassen sich Nominierungsphasen bei Online-Wahlen abbilden?
- Wie viele Themen verträgt eine Mitarbeiterbefragung?
- In welchen Situationen lohnt sich eine klassische Mitarbeiterbefragung für Unternehmen?
- Warum ist ein externer Partner die bessere Wahl zur Durchführung einer Mitarbeiterbefragung?