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Eine Person balanciert auf einem Seil zwischen zwei Bergen und symbolisiert damit wie man eine Gefährdungsbeurteilung durchführen kann.

Wissen: Gefährdungsbeurteilung durchführen

Die Gefährdungsfaktoren gering halten
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Das Wichtigste im Überblick:

  • Gesetzliche Verpflichtung: Arbeitgebende müssen regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilungen (GBU) durchführen.
  • Durch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung werden Rechtssicherheit und Nachweis der Vorschrifteneinhaltung gewährleistet.
  • Ziele der GBU: Erfassung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz und Reduzierung möglicher Gefahrenquellen.
  • Die Durchführung der GBU erfolgt mittels Expertenbeobachtungen, Interwies oder standardisierte Mitarbeiterbefragungen.

Definition: Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

 

Die regelmäßige Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist rechtlich vorgeschrieben und somit unerlässlich für jeden Arbeitgeber. Mit der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber verpflichtet, eine eingehende Evaluation und Überprüfung der physischen und psychischen Gesundheit der Mitarbeitenden vorzunehmen. Sie bezieht sich auf verschiedene Aspekte, darunter die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, den Umgang mit Gefahrstoffen, die Prüfung von Belastungsfaktoren und die Förderung einer positiven Arbeitsatmosphäre ohne Mobbing. Durch eine umfassende Gefährdungsbeurteilung können potenzielle Risiken erkannt und wirksame Präventivmaßnahmen entwickelt werden, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Belegschaft zu gewährleisten.

 

Im Wesentlichen existieren zwei Arten der Gefährdungsbeurteilung: die Begehung und die Befragung. Während eine Begehung der Arbeitsplätze offensichtliche Gefahren wie physische Risiken durch Maschinen oder Gebäude erkennen kann, bleibt sie in Bezug auf psychische Aspekte, die sich in den Köpfen der Mitarbeitenden manifestieren, begrenzt. Und genau hier kommt die Befragung ins Spiel.

Warum Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen

 

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen (GBU) in ihrem Betrieb durchzuführen und hinsichtlich dieser alle Angestellten zu unterweisen, denn jedes Unternehmen trägt Sorge für die physische und psychische Gesundheit seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

 

Folgende Dimensionen sollten auf jeden Fall erfasst werden, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen:

  • Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgaben
  • Arbeitsorganisation
  • Soziale Beziehungen
  • Arbeitsumgebung
  • Unternehmensspezifische Besonderheiten

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Rechtliche Grundlagen: Wie sollten Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Wie genau lässt sich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen? Dies schreiben das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nicht genau vor, sie verpflichten aber dennoch dazu,

  • die Gefährdungen der Belegschaft bei der Arbeit zu erfassen,
  • daraus eventuell nötige Maßnahmen abzuleiten und diese umzusetzen sowie
  • das Resultat der GBU zu dokumentieren.
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Unternehmen müssen Aufgaben und Arbeitsumgebung ihrer Mitarbeitenden so gestalten, dass physische wie psychische Gefährdungsfaktoren so gering wie möglich gehalten werden. Dazu gehören zum Beispiel physikalische, thermische, mechanische, elektrische und biologische Gefährdungen, Explosions- und Brandgefährdung sowie seelische Belastungen.

 

Auch wenn bei dem Wort „Gefährdung“ wohl die Meisten zuerst an die physischen Gefahren denken, sollte der Punkt „seelische Belastungen“ nicht unterschätzt werden. Stress, Mobbing und ähnliche Probleme am Arbeitsplatz können erhebliche Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre Produktivität und das allgemeine Betriebsklima haben. Eine GBU durchführen zu lassen bedeutet, diesen potentiellen Gefahrenquellen zuvorzukommen.

Gefährdungsbeurteilung durchführen: Aufwand mit großem Mehrwert

Den Aufwand einer Gefährdungsbeurteilung lediglich als lästige, gesetzliche Pflicht zu betrachten, wird ihrem Nutzen aber nicht gerecht! Sozial, strategisch und schließlich auch wirtschaftlich hat es vielfältige Wirkungen, wenn Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen:

 

  • Mitarbeiterschutz: Die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Arbeitsfähigkeit der Angestellten werden mit der GBU erhalten. Dies hat auch positiven Einfluss auf die Loyalität der Mitarbeitenden.
  • Betriebsablauf: Reibungsloses Aufrechterhalten sorgt für gleichbleibende Produktivität.
  • Wirtschaftsfaktor: Aufwendungen für Maschinenausfall, Versicherungen und Lohnkosten für arbeitsunfähiges Personal werden vermieden.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Die Innovationskraft wird durch motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter gesteigert.
  • Rechtssicherheit: Ein nachweisbares Befolgen der Vorschriften bietet Sicherheit in allen Zweifelsfällen.
Eine sportliche Frau springt bei Sonnenuntergang über einen Fluss und symbolisiert damit wie man eine Gefährdungsbeurteilung durchführen kann.

Verantwortliche und Beteiligte: Wer muss innerhalb eines Unternehmens die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

 

Eine Gefährdungsbeurteilung kann durch Experten, die die Betriebsabläufe beobachten und betroffene Personen interviewen, mithilfe von Workshops oder – kosten- und zeiteffizient – per standardisierter Mitarbeiterbefragung durchgeführt werden. Je nach Betriebsstruktur ist es sinnvoll, die Gefährdungsbeurteilungen nach einzelnen Abteilungen zu gliedern, denn belastende Faktoren können je nach Arbeitsplatz völlig verschiedene sein (zum Beispiel Produktion vs. Büro).

 

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In 7 Schritten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen

 

Die Gefährdungsbeurteilung besteht gemäß der BGW im Grunde aus einem siebenstufigen Handlungszyklus. Dieser ist wie folgt aufgebaut:

 

  • Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
  • Gefährdungen ermitteln
  • Gefährdungen beurteilen
  • Maßnahmen festlegen
  • Maßnahmen durchführen
  • Wirksamkeit prüfen
  • Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

 

Da die Gefährdungsbeurteilung einen kontinuierlichen Prozess darstellt, sollte diese nicht als eine einmalige Maßnahme betrachtet werden. Es ist daher ratsam, sie fortlaufend und in regelmäßigen Intervallen durchzuführen.

Johannes Hercher Kontakt

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Wann und wie oft sollten Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

 

Regelmäßig“ und „bedarfsbezogen“ sind zwei wichtige Schlagworte zur Orientierung, wenn es um die Frage geht, wann oder wie oft Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen sollten. Wer regelmäßig, etwa einmal pro Jahr, eine standardisierte Mitarbeiterbefragung zum Thema umsetzt, kann einen Zeitreihenvergleich anstellen und somit proaktiv analysieren, ob die aktuellen Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge greifen und ausreichen – oder ob diese Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer Modifikation bedürfen.

Eine Geschäftsfrau erklärt ihrer Kollegin und ihrem Kollegen, wie man eine Gefährdungsbeurteilung durchführen kann.

Der Anspruch der Bedarfsbezogenheit greift immer dann, wenn zum Beispiel

 

  • ein neuer Standort erschlossen oder neue Arbeitsplätze eingerichtet wurden (Erstermittlung),
  • neue Maschinen in Betrieb genommen wurden,
  • neue Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe eingeführt wurden,
  • Umbauten vorgenommen wurden
  • oder auch ein (Beinahe-)Unfall passiert ist.
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Zwei Kollegen schütteln sich im Büro die Hände und symbolisieren damit wie man eine Gefährdungsbeurteilung durchführen kann.

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Anna Eder

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